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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für “Benthe-mobil – das e-Lastenrad”

Ein Projekt der ev-luth. Kirchengemeinde Benthe

“Benthe-mobil – das e-Lastenrad” ist ein kostenloses Angebot der ev.-luth. Kirchengemeinde Benthe, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Das Projekt wird im Rahmen von „Zukunft leben – ein Nachbarschaftsprojekt“ der Nationalen Klimaschutzinitiative „Kurze Wege für den Klimaschutz“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Unser Projekt soll klimafreundliche Mobilität in der Gemeinde fördern, indem die Kirchengemeinde jeder volljährigen Person das e-Lastenrad „Benthe-mobil“ zur Verfügung stellt.

Wir bitten darum, so sorgsam wie möglich mit dem Benthe-mobil umzugehen, damit das kostenfreie e-Lastenrad möglichst lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines e-Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) der ev.-luth. Kirchengemeinde Benthe (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzerinnen und Nutzer (im Weiteren als “Nutzende“ bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt “Benthe-mobil – das e-Lastenrad” genannten Fahrrades erklären sich die Nutzenden für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln
Jede/r Nutzerende ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Eine Weitergabe des Fahrrads an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Anbieterin. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzenden zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzenden ist nicht gestattet. Die Nutzenden sind verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, d.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen und das Speichenschloss ist ebenfalls zu schließen. Es ist den Nutzenden untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Bei Nichtgebrauch ist das Display in Gewahrsam zu nehmen.
Das Lastenrad ist persönlich vom Nutzenden zurückzustellen. Vor dem Zurückbringen muss das Rad von grobem Schmutz gereinigt werden und der Akku muss in jedem Fall nach dem Abstellen und Anschließen in der Fahrradgarage zum Aufladen an das Ladegerät angeschlossen werden.

Die Nutzenden sind darüber informiert, dass das Lastenrad zum Schutz vor Diebstahl mit einem GPS-Tracker versehen wurde, mit dem die gefahrenen Routen aufgezeichnet werden und der aktuelle Standort des Rades jederzeit ersichtlich ist. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Haftung
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzenden haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haften die Nutzenden auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
Das Lastenrad ist gegen Diebstahl versichert, wenn es korrekt angeschlossen wurde. Die Nutzenden haften im Falle eines Diebstahls und der Inanspruchnahme der Versicherung mit einem Eigenanteil von 85,00 Euro.

Kontakt
Sollte es etwas geben, von die Nutzenden glauben, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), bitte eine Mail senden an: kontakt@benthe-mobil.de
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen!

Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.